Die Anzahl der eingetragenen Hörmarken wächst. Welche Wirtschaftszweige sind es aber, denen die eingetragenen Hörmarken am meisten zugeordnet werden? Eine Aussage über diese Fragestellung kann anhand der sog. Nizza Klassifikation abgelesen werden. Eine Zuordnung von Zahlen und Klassen ergibt obenstehendes Diagramm.
Die Abbildung zeigt, dass vier Klassen durch ihre große Zahl an Nennungen besonders hervorstechen. Unter den Waren sind es im Speziellen Geräte und Instrumente zur Datenverarbeitung u.a. im multimedialen Bereich (9).
In der Kategorie der Dienstleistungen sind es zusammengefasst die Klassen für Werbung (35), Telekommunikation (38) und Unterhaltung (41), die eine signifikante Häufigkeit aufweisen. Ist die Registrierung in einer der oben genannten Klassen vorgesehen, so kann es nicht verkehrt sein, sich bei der Beratung genauer über die Hörmarken innerhalb dieser Klasse(n) und deren Aktenzustände zu erkundigen, um einerseits die Unterscheidungskraft sicherzustellen andererseits Markenrechtsverletzungen bei bestehend Hörmarken schon im Vorfeld auszuschließen.
>> Artikel zuerst erschienen am 16. Feb. 2013 auf www.ampcontact.com
Quelle: http://www.dpma.de
Nizza-Klassifikation (2013)